Krankenversicherung f¨¹r Studierende
Keine Einschreibung ohne Krankenversicherung
Studierende an staatlichen ¶®ÇòµÛn in Deutschland ben?tigen eine Kranken- und Pflegeversicherung. Sp?testens zum Zeitpunkt der Einschreibung an der Hanns Eisler m¨¹ssen daher alle Studierenden eine Bescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, die dar¨¹ber Auskunft erteilt
- ob sie gesetzlich krankenversichert sind oder
- ob sie nicht gesetzlich krankenversichert sind, weil sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.
Dies gilt unabh?ngig vom Wohnsitz oder der Nationalit?t und auch unabh?ngig davon, ob sie von einer anderen deutschen ¶®ÇòµÛ wechseln oder als Austauschstudierende an die ¶®ÇòµÛ kommen.
Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, diese ?berpr¨¹fung vorzunehmen, und wir als ¶®ÇòµÛ k?nnen Sie nur einschreiben, wenn Ihr Versicherungsstatus von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland best?tigt ist.
Diese Bescheinigung wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt an die ¶®ÇòµÛ ¨¹bermittelt. Die ?bermittlung erfolgt elektronisch.