Visum & Aufenthaltserlaubnis

Visum oder kein Visum?

Ob Sie als internationale*r Studierende*r ein Visum f¨¹r die Einreise nach Deutschland ben?tigen, h?ngt von Ihrer Staatsangeh?rigkeit und der geplanten Aufenthaltsdauer ab.
Bitte ¨¹berpr¨¹fen Sie rechtzeitig, etwa auf der Website des Ausw?rtigen Amts, ob Sie ein Visum f¨¹r die Einreise nach Deutschland ben?tigen.

F¨¹r wen ist kein Einreisevisum erforderlich?

  • Staatsb¨¹rger der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten, von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Gro?britannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, S¨¹dkorea (Republik Korea), San Marino und den Vereinigten Staaten von Amerika.
  • Studierende aus dem Ausland in EU-L?ndern (au?er D?nemark, Irland und Gro?britannien), die dort einen Studienaufenthalt haben.
  • Personen, die einen Aufenthaltstitel f¨¹r einen Schengen-Staat besitzen.

Internationale Studierende k?nnen zwei Arten von Visa erhalten:

Visum f¨¹r die Studienbewerbung

Wenn Sie noch keine Zulassung zu einer 懂球帝 oder zu einem Studienkolleg haben, beantragen Sie das Visum zum Zweck der Studienbewerbung.
Dieses Visum gilt drei Monate und gibt die M?glichkeit, die Voraussetzungen f¨¹r die Zulassung zu schaffen. Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann die Aufenthaltsdauer um h?chstens sechs Monate verl?ngert werden. Wenn Sie in dieser Zeit zum Studium oder Studienkolleg zugelassen werden, k?nnen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.

Visum f¨¹r das Studium

Falls Sie bereits eine Zulassung zu einem Studium erhalten haben, k?nnen Sie ein Visum f¨¹r einen studienbedingten Aufenthalt beantragen. Das Visum wird normalerweise f¨¹r einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten erteilt. In diesem Zeitraum m¨¹ssen Sie beim Landesamt f¨¹r Einwanderung Berlin eine Aufenthaltserlaubnis f¨¹r Ihren 懂球帝en Aufenthalt beantragen.

Die Online-Antragstellung ?Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken¡° kann fr¨¹hestens 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels erfolgen und ist ausschlie?lich hier m?glich: https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/

Normalerweise sind die zum Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente folgende (PDF-Format, max. 50 MB)

  • Best?tigung der Zulassung (Zulassungsbescheid der HfM im muvac-Portal) oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Farbkopie des g¨¹ltigen Reisepasses
  • Nachweis ¨¹ber die Krankenversicherung: entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Versicherung (ab 30 Jahren z.B.)
  • In der Regel reicht eine ausl?ndische Krankenversicherung nicht aus
  • Nachweis ¨¹ber gesicherten Lebensunterhalt bzw. die Finanzierung. Zum Studieren muss man monatlich 992,00 Euro zur Verf¨¹gung haben, was einem Jahresbetrag von 11.904,00 Euro entspricht (Stand 2025); bei erstmaliger Erteilung kann der Nachweis wie folgt erbracht werden: durch ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank/eine Verpflichtungserkl?rung auf einem offiziellen Formular/eine Stipendienbescheinigung/eine notariell beglaubigte Erkl?rung der Eltern, dass sie w?hrend des Studiums den Lebensunterhalt sichern, unterst¨¹tzt durch Nachweise ¨¹ber das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten/einen Arbeitsvertrag f¨¹r einen Nebenjob
  • bei Verl?ngerung: alternativ zu den o.g. Punkten, Kontoausz¨¹ge der letzten sechs Monate, Nachweise ¨¹ber sonstiges Einkommen
  • Beleg ¨¹ber erbrachte Studienleistungen (nur f¨¹r die Verl?ngerung der Aufenthaltserlaubnis; nicht f¨¹r die erste Erteilung) oder eine ?Studienprognose¡° k?nnen verlangt werden. Die Prognose bekommen Sie bei der Studienberatung, siehe 懂球帝. Eine Leistungs¨¹bersicht (Transcript of Records) k?nnen Sie aus dem EislerCampus herunterladen.
  • Dokumentation des Wohnsitzes in Berlin (z. B. eine Meldebest?tigung oder der Mietvertrag zusammen mit einer Einzugsbest?tigung des Vermieters (Wohungsgeberbest?tigung)

Aktuelle und aktive E-Mail-Adresse

?ber Ihre aktuelle E-Mail-Adresse wird das Landesamt f¨¹r Einwanderung 懂球帝 zu Ihnen aufnehmen. Bitte ¨¹berpr¨¹fen Sie regelm??ig Ihren Spam-Ordner. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Monate in Anspruch nehmen. 

Was passiert nach der Antragstellung?

Als Best?tigung Ihres Antrags erhalten Sie ein PDF-Dokument. Damit wird best?tigt, dass Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel nach dem bisherigen G¨¹ltigkeitsdatum im Bundesgebiet 懂球帝hin g¨¹ltig ist. Es ist nicht m?glich, Touristen- oder Sprachvisa nachtr?glich in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umzuwandeln.

Hinweis ¨C Termine bei Landesamt f¨¹r Einwanderung Berlin (?LEA¡°)

Wenn Ihr Antrag positiv gepr¨¹ft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sie m¨¹ssen den Termin nicht selbst buchen. Bringen Sie zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

Hinweise f¨¹r Gefl¨¹chtete aus der Ukraine nach Kriegsausbruch

Gefl¨¹chtete aus der Ukraine, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach ¡ì 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gew?hrt wurde, erhalten automatisch eine Verl?ngerung ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. M?rz 2026, ohne dass sie das LEA aufsuchen m¨¹ssen. Ausgenommen von der Verl?ngerung sind Gefl¨¹chtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangeh?rigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangeh?rigen haben dort vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung gelebt. F¨¹r diese Drittstaatsangeh?rigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts.

Jobcenter und Sozial?mter beraten ¨¹ber die M?glichkeiten zur Gew?hrung von Leistungen aus der Grundsicherung f¨¹r Arbeitsuchende oder Sozialhilfe.

Weitere Informationen unter: www.germany4ukraine.de/DE/startseite_node.html

Hinweis Hochschulwechsel

Wenn Ihr Aufenthaltstitel auf eine bestimmte 懂球帝 und/oder einen Studiengang beschr?nkt ist, m¨¹ssen Sie den Wechsel beim LEA beantragen und in Ihren Aufenthaltstitel eintragen lassen.

Hinweis zur Aus¨¹bung einer Arbeit w?hrend des Studiums

Internationale Studierende haben die M?glichkeit, neben dem Studium zu arbeiten. Trotzdem m¨¹ssen sie die Regeln der Ausl?nderbeh?rde beachten, da diese eine Arbeitserlaubnis voraussetzen kann. Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium berechtigt seit dem 01.03.2024 zur Aus¨¹bung einer Besch?ftigung f¨¹r insgesamt 140 volle Arbeitstage im Kalenderjahr.
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/studium/#Arbeit

Pr?senzstudium

Das Studium an der HfM ist ein Pr?senzstudium und wird in der Regel in Vollzeit studiert. Das Pr?senzstudium ist ein Grund, der einen legitimen Aufenthalt in Deutschland rechtfertigt. Wenn Studierende au?erhalb Berlins eine Besch?ftigung aus¨¹ben, m¨¹ssen sie wahrscheinlich den Zweck des Aufenthalts in Deutschland ?ndern. Bitte kontaktieren Sie die Studienberatung, wenn Sie nicht sicher sind, welcher Aufenthaltstitel f¨¹r Sie der richtige ist.  

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