Visum oder kein Visum?
Ob Sie als internationale*r Studierende*r ein Visum f邦r die Einreise nach Deutschland ben?tigen, h?ngt von Ihrer Staatsangeh?rigkeit und der geplanten Aufenthaltsdauer ab.
Bitte 邦berpr邦fen Sie rechtzeitig, etwa auf der Website des Ausw?rtigen Amts, ob Sie ein Visum f邦r die Einreise nach Deutschland ben?tigen.
F邦r wen ist kein Einreisevisum erforderlich?
- Staatsb邦rger der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten, von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Gro?britannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, S邦dkorea (Republik Korea), San Marino und den Vereinigten Staaten von Amerika.
- Studierende aus dem Ausland in EU-L?ndern (au?er D?nemark, Irland und Gro?britannien), die dort einen Studienaufenthalt haben.
- Personen, die einen Aufenthaltstitel f邦r einen Schengen-Staat besitzen.
Internationale Studierende k?nnen zwei Arten von Visa erhalten:
Visum f邦r die Studienbewerbung
Wenn Sie noch keine Zulassung zu einer 雅⑩著 oder zu einem Studienkolleg haben, beantragen Sie das Visum zum Zweck der Studienbewerbung.
Dieses Visum gilt drei Monate und gibt die M?glichkeit, die Voraussetzungen f邦r die Zulassung zu schaffen. Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann die Aufenthaltsdauer um h?chstens sechs Monate verl?ngert werden. Wenn Sie in dieser Zeit zum Studium oder Studienkolleg zugelassen werden, k?nnen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
Visum f邦r das Studium
Falls Sie bereits eine Zulassung zu einem Studium erhalten haben, k?nnen Sie ein Visum f邦r einen studienbedingten Aufenthalt beantragen. Das Visum wird normalerweise f邦r einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten erteilt. In diesem Zeitraum m邦ssen Sie beim Landesamt f邦r Einwanderung Berlin eine Aufenthaltserlaubnis f邦r Ihren 雅⑩著en Aufenthalt beantragen.
Die Online-Antragstellung ?Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken※ kann fr邦hestens 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels erfolgen und ist ausschlie?lich hier m?glich: https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/
Normalerweise sind die zum Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente folgende (PDF-Format, max. 50 MB)
- Best?tigung der Zulassung (Zulassungsbescheid der HfM im muvac-Portal) oder Immatrikulationsbescheinigung
- Farbkopie des g邦ltigen Reisepasses
- Nachweis 邦ber die Krankenversicherung: entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Versicherung (ab 30 Jahren z.B.)
- In der Regel reicht eine ausl?ndische Krankenversicherung nicht aus
- Nachweis 邦ber gesicherten Lebensunterhalt bzw. die Finanzierung. Zum Studieren muss man monatlich 992,00 Euro zur Verf邦gung haben, was einem Jahresbetrag von 11.904,00 Euro entspricht (Stand 2025); bei erstmaliger Erteilung kann der Nachweis wie folgt erbracht werden: durch ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank/eine Verpflichtungserkl?rung auf einem offiziellen Formular/eine Stipendienbescheinigung/eine notariell beglaubigte Erkl?rung der Eltern, dass sie w?hrend des Studiums den Lebensunterhalt sichern, unterst邦tzt durch Nachweise 邦ber das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten/einen Arbeitsvertrag f邦r einen Nebenjob
- bei Verl?ngerung: alternativ zu den o.g. Punkten, Kontoausz邦ge der letzten sechs Monate, Nachweise 邦ber sonstiges Einkommen
- Beleg 邦ber erbrachte Studienleistungen (nur f邦r die Verl?ngerung der Aufenthaltserlaubnis; nicht f邦r die erste Erteilung) oder eine ?Studienprognose※ k?nnen verlangt werden. Die Prognose bekommen Sie bei der Studienberatung, siehe 雅⑩著. Eine Leistungs邦bersicht (Transcript of Records) k?nnen Sie aus dem EislerCampus herunterladen.
- Dokumentation des Wohnsitzes in Berlin (z. B. eine Meldebest?tigung oder der Mietvertrag zusammen mit einer Einzugsbest?tigung des Vermieters (Wohungsgeberbest?tigung)
Aktuelle und aktive E-Mail-Adresse
?ber Ihre aktuelle E-Mail-Adresse wird das Landesamt f邦r Einwanderung 雅⑩著 zu Ihnen aufnehmen. Bitte 邦berpr邦fen Sie regelm??ig Ihren Spam-Ordner. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Monate in Anspruch nehmen.
Was passiert nach der Antragstellung?
Als Best?tigung Ihres Antrags erhalten Sie ein PDF-Dokument. Damit wird best?tigt, dass Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel nach dem bisherigen G邦ltigkeitsdatum im Bundesgebiet 雅⑩著hin g邦ltig ist. Es ist nicht m?glich, Touristen- oder Sprachvisa nachtr?glich in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umzuwandeln.
Hinweis 每 Termine bei Landesamt f邦r Einwanderung Berlin (?LEA※)
Wenn Ihr Antrag positiv gepr邦ft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sie m邦ssen den Termin nicht selbst buchen. Bringen Sie zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
Hinweise f邦r Gefl邦chtete aus der Ukraine nach Kriegsausbruch
Gefl邦chtete aus der Ukraine, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach ∫ 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gew?hrt wurde, erhalten automatisch eine Verl?ngerung ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. M?rz 2026, ohne dass sie das LEA aufsuchen m邦ssen. Ausgenommen von der Verl?ngerung sind Gefl邦chtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangeh?rigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangeh?rigen haben dort vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung gelebt. F邦r diese Drittstaatsangeh?rigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts.
Jobcenter und Sozial?mter beraten 邦ber die M?glichkeiten zur Gew?hrung von Leistungen aus der Grundsicherung f邦r Arbeitsuchende oder Sozialhilfe.
Weitere Informationen unter: www.germany4ukraine.de/DE/startseite_node.html
Hinweis Hochschulwechsel
Wenn Ihr Aufenthaltstitel auf eine bestimmte 雅⑩著 und/oder einen Studiengang beschr?nkt ist, m邦ssen Sie den Wechsel beim LEA beantragen und in Ihren Aufenthaltstitel eintragen lassen.
Hinweis zur Aus邦bung einer Arbeit w?hrend des Studiums
Internationale Studierende haben die M?glichkeit, neben dem Studium zu arbeiten. Trotzdem m邦ssen sie die Regeln der Ausl?nderbeh?rde beachten, da diese eine Arbeitserlaubnis voraussetzen kann. Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium berechtigt seit dem 01.03.2024 zur Aus邦bung einer Besch?ftigung f邦r insgesamt 140 volle Arbeitstage im Kalenderjahr.
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/studium/#Arbeit
Pr?senzstudium
Das Studium an der HfM ist ein Pr?senzstudium und wird in der Regel in Vollzeit studiert. Das Pr?senzstudium ist ein Grund, der einen legitimen Aufenthalt in Deutschland rechtfertigt. Wenn Studierende au?erhalb Berlins eine Besch?ftigung aus邦ben, m邦ssen sie wahrscheinlich den Zweck des Aufenthalts in Deutschland ?ndern. Bitte kontaktieren Sie die Studienberatung, wenn Sie nicht sicher sind, welcher Aufenthaltstitel f邦r Sie der richtige ist.
Weitere Informationen
- Visabestimmungen 〞 Ausw?rtiges Amt
- Visum und Aufenthaltserlaubnis 〞 Studieren in Deutschland
- Willkommen in Berlin 〞 Landesamt f邦r Einwanderung
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium 〞 Service Portal Berlin
- Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis 〞 Studieren in Deutschland
- Informationen zum Sperrkonto
- In Deutschland ankommen