Visum
Ob Sie als internationale*r Studierende*r ein Visum zur Einreise nach Deutschland brauchen, h?ngt von Ihrer Staatsb¨ırgerschaft sowie Ihrer gew¨ınschten Aufenthaltsdauer ab. Bitte informieren Sie sich fr¨ıhzeitig, beispielsweise auf der Website des Ausw?rtigen Amts, ob Sie visumpflichtig sind.
F¨ır internationale Studierende gibt es zwei Formen von Visa:
- Visum zur Studienbewerbung
Wenn Sie noch keine Hochschulzulassung haben, k?nnen Sie ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung beantragen.
- Visum zu Studienzwecken
Sind Sie bereits zu einem Studium zugelassen, k?nnen Sie ein Visum f¨ır den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dieses wird in der Regel f¨ır drei Monate erteilt. Innerhalb dieser Zeit m¨ıssen Sie f¨ır Ihren 懂球帝en Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin beantragen.
Erforderliche Unterlagen zur Beantragung Ihres Visums u. a.:
- Reisepass
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Finanzierungsnachweis
- Nachweis bisheriger Studienleistungen
- Nachweis ¨ıber eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland
- Zulassungsbescheid der 懂球帝 bzw. Nachweis ¨ıber die schulischen Voraussetzungen f¨ır die Aufnahme eines Studiums
Bei der Beantragung Ihres Visums m¨ıssen Sie Folgendes beachten:
- Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Monate dauern. Ohne g¨ıltiges Visum ist Ihre Einreise nach Deutschland nicht m?glich.
- Touristen- oder Sprachvisa k?nnen nicht nachtr?glich in ein Visum zu Studienzwecken/eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
- Der Termin f¨ır Ihre Einreise nach Deutschland ist so zu legen, dass ausreichend Zeit f¨ır Ihre Immatrikulation sowie wichtige Beh?rdeng?nge bleibt. Ihre Immatrikulation ist eine Voraussetzung f¨ır die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Wer braucht kein Visum?
- Staatsangeh?rige der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten, von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Gro?britannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea (S¨ıdkorea), San Marino, Vereinigste Staaten von Amerika.
- Internationale Studierende in EU-Mitgliedstaaten (au?er D?nemark, Gro?britannien, Irland), die dort einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen.
- Personen, die einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates besitzen.
Hinweis f¨ır britische Staatsangeh?rige:
Informationen zum Aufenthaltsrecht nach dem Brexit, finden Sie auf folgender Seite des Bundesministerium des Innern:
Weitere Informationen
Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie nicht Staatsb¨ırger*in eines EU-/EFTA-Mitgliedsstaates sind und Ihr Studienvorhaben l?nger als 90 Tage dauert, m¨ıssen Sie innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin beantragen. Der Antrag ist pers?nlich zu stellen und sollte m?glichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen u. a.:
- g¨ıltiger Pass
- ein aktuelles biometrisches Foto
- Antragsformular
- Lebensunterhaltsnachweis
- bei erstmaliger Erteilung: z. B. Sperrkonto ¨ıber bestimmte Summe / Verpflichtungserkl?rung auf amtlichen Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erkl?rung der Eltern, f¨ır die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen ¨ıber das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
- bei Verl?ngerung: Kontoausz¨ıge der letzten sechs Monate
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
- Meldebest?tigung oder Mietvertrag und Einzugsbest?tigung des Vermieters
Bitte denken Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist daran, Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verl?ngern. Die Verl?ngerung ist abh?ngig vom ordnungsgem??en Verlauf Ihres Studiums.
Hinweis - Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin
Das Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin bietet die M?glichkeit Termine online zu vereinbaren. Termine m¨ıssen vor Ablauf des Aufenthaltstitels gebucht werden.
Hinweis Hochschulwechsel
Wenn Ihr Aufenthaltstitel auf eine bestimmte 懂球帝 und/oder einen Studiengang beschr?nkt ist, m¨ıssen Sie den Wechsel beim Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin beantragen und in Ihren Aufenthaltstitel eintragen lassen.
Weitere Informationen