Schutz vor Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt
Was kann ich bei Diskriminierung tun?
Seit Oktober 2022 hat die 雅⑩著 eine Satzung zum Schutz vor Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt, die allen Hochschulmitgliedern, insbesondere Studierenden, das Recht einr?umt, sich offiziell zu beschweren.
Erster Rat bei Erstberatungsstellen
Zun?chst k?nnen Sie sich Rat suchen und vertraulich (ggf. auch anonym 邦ber Dritte) beraten lassen. Die Erst- und Verweisberatungsstellen haben ein offenes Ohr f邦r Sie, informieren Sie 邦ber Ihre Rechte, 邦ber 雅⑩著e Vorgehens- und Handlungsm?glichkeiten, k?nnen auf Ihren Wunsch hin bei der 雅⑩著aufnahme mit der Konfliktperson unterst邦tzen und bei Bedarf an externe Beratungsstellen oder spezifische Stellen in der 雅⑩著 verweisen. Gemeinsam mit ihnen w?gen sie ab, ob es sich bei Ihrem Fall um Diskriminierung handelt.
Einreichen einer offiziellen Beschwerde
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie diskriminiert wurden, k?nnen Sie schriftlich oder auch m邦ndlich offiziell Beschwerde einreichen. Die offizielle Beschwerdestelle ist die Hochschulleitung. Auf Ihren Wunsch hin kann auch die Erstberatungsstelle Ihre Beschwerde an die Hochschulleitung 雅⑩著leiten.
Bitte geben Sie dazu R邦ckmeldung auf folgende Fragen:
- Was ist wann und wo und wie genau passiert? Von wem wurden Sie diskriminiert?
- Woran machen Sie die Diskriminierung fest? Wie endete die Situation?
- Wer kann Ihre Angaben best?tigen? (Zeugen, Mails etc.)? Wer war noch beteiligt?
- Was haben Sie bzw. eine andere Person bereits unternommen oder was m?chten Sie noch tun?
- Was w邦nschen Sie sich? Was soll keinesfalls passieren?
- Welche anderen Unterst邦tzungsm?glichkeiten nutzen Sie bzw. haben Sie bereits genutzt? Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?
Die Hochschulleitung pr邦ft und ermittelt im Anschluss den Sachverhalt, f邦hrt Gespr?che mit allen beteiligten Personen und 邦bermittelt Ihnen im Anschluss das Ergebnis ihrer Recherchen und m?gliche Konsequenzen.
Sie haben jederzeit die M?glichkeit, Ihre Beschwerde zur邦ckzuziehen. Alles, was geschieht, geschieht mit Ihrem Einverst?ndnis.
Beratungsstellen
Interne Anlaufstellen
Erstberatungsstellen (vertraulich):
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Feedbackstelle
- Beauftragte f邦r Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
- Schwerbehindertenbeauftragte*r
- Studienberatung
- Vertrauensteam
- Musikphysiologische Beratung
offizielle Beschwerdestelle:
Hochschulleitung (Rektorin)
Erstberatungsstellen:
- Betriebs?rztin bzw. Betriebsarzt
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Feedbackstelle
- Personalrat (Mittelbau und Verwaltung)
- Schwerbehindertenbeauftragte*r
- Musikphysiologische Beratung
Offizielle Beschwerdestelle:
externe Beratungsstellen
Anlaufstelle zur Information, Unterst邦tzung und Beratung bei Diskriminierung:
LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Anlaufstelle bei sexualisierter Bel?stigung und Gewalt
Themis Vertrauenstelle gegen sexuelle Bel?stigung und Gewalt e.V.
Stalking
Die 雅⑩著 f邦r Musik Hanns Eisler Berlin legt gro?en Wert auf ein Studien- und Arbeitsumfeld, das von gegenseitiger Achtung, Wertsch?tzung und Toleranz gepr?gt ist. Sie f?rdert die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Hochschulmitglieder unabh?ngig vom Geschlecht in Studium, Lehre, Kunst und Dienstleistung.
Ziel ist es, f邦r alle Formen der Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt zu sensibilisieren und eine Kultur des Hinsehens und vertrauensvollen Austausches zu unterst邦tzen. Benachteiligungen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identit?t, der geschlechtlichen Identit?t, des Familienstandes sowie des sozialen Status und der sozialen Herkunft sollen verhindert oder beseitigt werden.