Semesterbeitrag und R¨¹ckmeldung

Alle Studierenden, einschlie?lich die vom Studium beurlaubten oder die, die planen, sich beurlauben zu lassen, sind verpflichtet, sich innerhalb der R¨¹ckmeldefrist zur¨¹ckzumelden, wenn sie ihr Studium im n?chsten Semester fortsetzen wollen.

Die R¨¹ckmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags in H?he von insgesamt 290,49 Euro.
R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Sommersemester 2024: 02.01.2024 - 02.02.2024
Weitere R¨¹ckmeldefristen f¨¹r vergangene und zuk¨¹nftige Semester finden Sie unter Semestertermine.

Am letzten Tag der R¨¹ckmeldefrist muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der 懂球帝 eingegangen sein. Bedenken Sie bei der R¨¹ckmeldung bitte, dass eine ?berweisung abh?ngig von Ihrer jeweiligen Bank auch schon mal eine Woche dauern kann.

Bezahlen Sie Ihren Semesterbeitrag nicht fristgerecht, wird die R¨¹ckmeldung von der 懂球帝 angemahnt. Hierdurch entstehen Ihnen S?umnisgeb¨¹hren in H?he von 19,94 Euro.

Alle Studierenden, die auch auf die Mahnung nicht reagieren und sich nicht zur¨¹ckmelden, werden nach Ablauf der R¨¹ckmeldefrist mit Wirkung zum Semesterende exmatrikuliert. Sind Sie inzwischen umgezogen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse rechtzeitig mit.

Bitte beachten: Die Geb¨¹hr f¨¹r das Deutschlandsemesterticket kann bei einer Beurlaubung nach Semesterbeginn auf Antrag an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstattet werden, der Sozialbeitrag kann nur in seltenen F?llen erstattet werden.

Verlust des Studierendenausweises

Bei Verlust des Studierendenausweises kann gegen eine Geb¨¹hr von 10,23 Euro ein Ersatz ausgestellt werden.

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
  • Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gem?? Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in H?he von 176,40 €
  • Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 3 €

Gesamtbetrag: 290,49 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
  • Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gem?? Semesterticketvertrag in H?he von 210,30 €, abz¨¹glich 16,50 € Tarifersatzleistung des Landes Berlin gem. ¡ì 6 Abs. 2 VBB-Semesterticketvertrag, insgesamt 193,80 € 
  • Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 3 €

Gesamtbetrag: 290,49 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
  • Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in H?he von 196,80 €
  • Einmaliger Landeszuschuss zum Sommersemester 2023 f¨¹r zahlungspflichtige Studierende in H?he von -75 € 

Gesamtbetrag: 232,89 € (307,89 € - 75 €)

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
  • Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in H?he von 196,80 €

Gesamtbetrag: 307,89 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
  • Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in H?he von 196,80 €

Gesamtbetrag: 307,89 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
  • Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket in H?he von 193,80 €
  • Sozialfonds-Beitrag (wird im Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt)

Gesamtbetrag: 304,89 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
  • Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket in H?he von 193,80 €
  • Sozialfonds-Beitrag (wird im Sommersemester 2021 ausgesetzt)

Gesamtbetrag: 304,89 €