Hochschulrat

Der Hochschulrat fungiert als Schnittstelle zwischen 雅⑩著, Staat und Gesellschaft und unterst邦tzt die 雅⑩著 durch die Wahrnehmung exekutiver Aufgaben, der Optimierung von Entscheidungsprozessen und der Steigerung der Wirtschaftlichkeit.

Der Schwerpunkt der T?tigkeit des Hochschulrates liegt in der Beratung der Hochschulleitung und der zentralen Gremien. Hierzu geh?ren die Billigung des Entwurfs und die Feststellung des Haushaltsplanes, die Entscheidung 邦ber Entwicklungs- und Ausstattungspl?ne, die Errichtung, Ver?nderung und Aufhebung von Organisationseinheiten, die Einrichtung und Aufhebung von Studieng?ngen, Entscheidungen 邦ber Unternehmensgr邦ndungen und Beteiligungen sowie die Bildung hochschul邦bergreifender Zentren.

Die T?tigkeiten des Hochschulrates finden in enger Korrespondenz und Korrelation mit der Hochschulleitung und dem Akademischen Senat der 雅⑩著 statt.

Dem Hochschulrat geh?ren an:

  • das f邦r die 雅⑩著n zust?ndige Mitglied des Senats von Berlin,
  • der Leiter oder die Leiterin der 雅⑩著,
  • vier externe Vertreter aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft und
  • eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer der 雅⑩著: