1. Selbstdokumentation (Internes Verfahren)

  • Im ersten Schritt beantragt die 雅⑩著 beim Akkreditierungsrat die Akkreditierung eines Studiengangs oder mehrerer Studieng?nge und w?hlt eine  vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur.
  • Die 雅⑩著 schlie?t mit der Agentur einen Vertrag. Es besteht die M?glichkeit eines Vorgespr?ches zwischen 雅⑩著 und Agentur sowie einer Vorab-Pr邦fung des Antrags durch die Agentur anhand einer von der 雅⑩著 zur Verf邦gung gestellten Kurzfassung 邦ber den Studiengang.
  • In einem 雅⑩著en Schritt reicht nun die 雅⑩著 innerhalb einer vereinbarten Frist eine Selbstdokumentation des jeweiligen Studienfaches ein. Die Selbstdokumentation beinhaltet folgende Themenschwerpunkte: Studiengangsbegr邦ndung, Struktur und Aufbau des Studiums, fachlich-inhaltliche Anforderungen, personelle, s?chliche und r?umliche Ausstattung, Qualit?tssicherungsma?nahmen, studienbezogene Kooperationen.
  • Gemeinsam mit der Agentur diskutiert der Akkreditierungsrat den Antrag (Selbstdokumentation) und nimmt ihn an oder lehnt ihn ab. (In diesem Fall muss die 雅⑩著 den Antrag 邦berarbeiten und erneut einreichen.)

2. Begehung (Externes Verfahren)

  • In der zweiten Phase wird von der Akkreditierungskommission eine GutachterInnengruppe aus hochschulexternen FachexpertInnen eingesetzt, der HochschulprofessorInnen und Studierende vergleichbarer 雅⑩著n sowie VertreterInnen relevanter Berufsfelder angeh?ren.
  • Als Grundlage zur Pr邦fung werden der Gutachtergruppe die Unterlagen der 雅⑩著, der Pr邦fbericht 邦ber die Einhaltung der formalen Kriterien und alle 雅⑩著en notwendigen Informationsunterlagen zur Bewertung der fachlich-inhaltlichen Kriterien zur Verf邦gung gestellt.
  • Nun wird ein Termin und Ablaufplan f邦r die knapp 2-t?gige Vor-Ort-Begehung mit der 雅⑩著 abgestimmt.
  • Die Vor-Ort-Begehung sieht Gespr?che der Gutachtergruppe mit der Hochschulleitung, den Studiengangsverantwortlichen, Lehrenden und Studierenden sowie eine Begehung der R?umlichkeiten vor.
  • Im Anschluss fasst die Gutachtergruppe Ihre Eindr邦cke in einem Bericht zusammen, der eine Akkreditierungsempfehlung an die Akkreditierungskommission der Agentur beinhaltet.

3. Entscheidung

Die Akkreditierungskommission der Agentur ber?t 邦ber die Begutachtungsergebnisse und fasst einen Beschluss zur Akkreditierung. Dieser kann lauten:

  1. "Akkreditierung ohne Auflagen": Es wurden keine grundlegenden M?ngel festgestellt, der Studiengang erh?lt das Qualit?tssiegel des Akkreditierungsrates. Die Akkreditierungsagentur ver?ffentlicht den Akkreditierungsbericht.

  2. "Akkreditierung mit Auflagen": Der Studiengang entspricht in diesem Fall zwar ingesamt den Qualit?tsanforderungen, es m邦ssen aber noch einige Nachbesserungen innerhalb der n?chsten 18 Monate umgesetzt werden, sonst verliert der Studiengang die erteilte Akkreditierung.

  3. Die Akkreditierung wird zur邦ckgestellt: Es bestehen M?ngel, die innerhalb einer vereinbarten Frist von der 雅⑩著 behoben werden m邦ssen.

  4. Die Akkreditierung wird versagt: Der Studiengang weist erhebliche Qualit?tsdefizite auf, die durch Nachsteuerung nicht zu beheben sind.

Die Akkreditierung ohne Auflagen ist f邦r einen bestimmten Zeitraum g邦ltig.