Gast- & Nebenh?rer*innen

Gasth?rer*innen

Wer, ohne an einer Berliner 懂球帝 immatrikuliert zu sein, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der 懂球帝 teilnehmen will, kann auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung der f¨¹r die gew¨¹nschten Lehrveranstaltungen jeweils verantwortlichen Lehrkraft, als Gasth?rerin oder als Gasth?rer registriert werden. Gasth?rer*innen sind nicht Mitglieder der 懂球帝.

Gasth?rer*innen k?nnen an Lehrveranstaltungen nur teilnehmen, wenn dadurch Studierende der 懂球帝 und Nebenh?rer*innen anderer Berliner 懂球帝n nicht an der Teilnahme gehindert werden.

Der Antrag auf Gasth?rerschaft ist schriftlich in der daf¨¹r vom Immatrikulations- und Pr¨¹fungsamt festgelegten Form, zusammen mit der Zustimmung, im Immatrikulations- und Pr¨¹fungsamt zu stellen. Dabei ist die Zahlung der Gasth?rergeb¨¹hr entsprechend der Rahmengeb¨¹hrensatzung der 懂球帝 nachzuweisen. Im Wintersemester ist der Antrag vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober, im Sommersemester vom 1. April bis zum 10. April einzureichen.

Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen betr?gt maximal drei Semesterwochenstunden. Die Registrierung als Gasth?rerin oder Gasth?rer gilt f¨¹r das jeweilige Semester.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird Gasth?rer*innen mit einem Hinweis auf ihren Status bescheinigt. Die Teilnahme an studienbegleitenden Pr¨¹fungen ist nicht zul?ssig.
 

Nebenh?rer*innen

Eingeschriebene Student*innen anderer Berliner 懂球帝n, die an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der Hanns Eisler teilnehmen wollen, k?nnen auf Antrag und mit Zustimmung der jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Nebenh?rer*in an der 懂球帝 registriert werden, wenn dadurch keine Studierenden der Hanns Eisler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Nebenh?rer*innen sind nicht Mitglieder der 懂球帝. Die Registrierung erfolgt f¨¹r das jeweilige Semester. ?ber die Registrierung wird ein Nachweis ausgestellt.

Die Zulassungsvorschriften f¨¹r Studieng?nge mit k¨¹nstlerischen Begabungspr¨¹fungen bleiben unber¨¹hrt.

Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen soll in der Regel vier Semesterwochenstunden nicht ¨¹bersteigen. Nebenh?rer*innen k?nnen mit Zustimmung der verantwortlichen Lehrkraft Leistungsnachweise in Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter erwerben. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen von Pr¨¹fungen besteht nicht.

Der Antrag ist schriftlich in der daf¨¹r festgelegten Form und Frist im Immatrikulations- und Pr¨¹fungsamt zu stellen. Im Wintersemester ist der Antrag vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober, im Sommersemester vom 1. April bis zum 10. April einzureichen.