?berpr¨¹fung Ihrer Anmeldung in Berlin
Die ¶®ÇòµÛ ¨¹berpr¨¹ft gem?? ¡ì 10 Abs. 6 Nr. 1a Berliner Hochschulgesetz in seiner aktuell g¨¹ltigen Fassung einmalig bei Ihrer ersten R¨¹ckmeldung Ihre Anmeldung in Berlin. Die ?berpr¨¹fung erfolgt anhand Ihres Personalausweises oder einer Meldebescheinigung. In beiden F?llen wird gepr¨¹ft, ob die eingetragene Adresse im Einzugsgebiet der ¶®ÇòµÛ liegt. Als Einzugsgebiet der ¶®ÇòµÛ gilt im Sinne des ¡ì 10 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes das Gebiet der L?nder Berlin und Brandenburg. F¨¹r die ?berpr¨¹fung werden Sie gebeten, Ihre Adresse ¨¹ber das Studierendenportal der ¶®ÇòµÛ zu aktualisieren und eine Kopie Ihres Ausweises/Ihre Meldebescheinigung per E-Mail an studium[at]adm.hfm-berlin.de zu senden. Alternativ k?nnen Sie Ihren Ausweis oder Ihre Meldebescheinigung auch pers?nlich vor Ort vorzeigen. Wir sind dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Verst??e gegen die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz mit einem Bu?geld geahndet werden k?nnen.