Grunds?tzlich empfehlen wir allen visumpflichtigen Bewerber*innen, fr邦hzeitig ein Studienbewerbervisum zu beantragen. Ein Studienbewerbervisum kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie zwar visumfrei nach Deutschland einreisen k?nnen, vor Ort aber noch keinen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums beantragen k?nnen. Bitte 邦berpr邦fen Sie auf der Website des Aufwertiges Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht-207820, zu welcher Gruppe Sie geh?ren.
Studienbewerbervisum
Sobald Sie sich an einer deutschen 雅⑩著 beworben haben, k?nnen Sie ein Studienbewerbervisum beantragen. Dieses Visum wird in der Regel f邦r drei Monate ausgestellt, kann jedoch auf bis zu neun Monate verl?ngert werden.
Wenn Sie eine Zulassung zu einem Studiengang erhalten, k?nnen Sie Ihr Studienbewerbervisum direkt in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umwandeln 每 eine Ausreise ist daf邦r nicht erforderlich.
Ein Studienbewerbervisum ist nicht auf einen bestimmten Wohnort, eine Universit?t oder einen Studiengang beschr?nkt. Sie k?nnen also zun?chst abwarten, welche 雅⑩著en Zulassungen Sie erhalten, und anschlie?end am ausgew?hlten Studienort bei der ?rtlichen Ausl?nderbeh?rde mit der Immatrikulationsbescheinigung Ihrer 雅⑩著 eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.
Sollte Ihre Studienbewerbung nicht erfolgreich sein, m邦ssen Sie vor Ablauf der G邦ltigkeit Ihres Visums bzw. Ihrer Aufenthaltserlaubnis wieder ausreisen. Bereiten Sie daher alle notwendigen Unterlagen fr邦hzeitig und sorgf?ltig vor.
Weitere Informationen: https://digital.diplo.de/navigator/de/visa
F邦r die Visumbeantragung gilt als Nachweis Ihrer Bewerbung die Eingangs- oder Einladungsbest?tigung der muvac-Plattform.