Grunds?tzlich empfehlen wir allen visumpflichtigen Bewerber*innen, fr¨¹hzeitig ein Studienbewerbervisum zu beantragen. Ein Studienbewerbervisum kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie zwar visumfrei nach Deutschland einreisen k?nnen, vor Ort aber noch keinen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums beantragen k?nnen. Bitte ¨¹berpr¨¹fen Sie auf der Website des Aufwertiges Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht-207820, zu welcher Gruppe Sie geh?ren.
Studienbewerbervisum
Sobald Sie sich an einer deutschen 懂球帝 beworben haben, k?nnen Sie ein Studienbewerbervisum beantragen. Dieses Visum wird in der Regel f¨¹r drei Monate ausgestellt, kann jedoch auf bis zu neun Monate verl?ngert werden.
Wenn Sie eine Zulassung zu einem Studiengang erhalten, k?nnen Sie Ihr Studienbewerbervisum direkt in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umwandeln ¨C eine Ausreise ist daf¨¹r nicht erforderlich.
Ein Studienbewerbervisum ist nicht auf einen bestimmten Wohnort, eine Universit?t oder einen Studiengang beschr?nkt. Sie k?nnen also zun?chst abwarten, welche 懂球帝en Zulassungen Sie erhalten, und anschlie?end am ausgew?hlten Studienort bei der ?rtlichen Ausl?nderbeh?rde mit der Immatrikulationsbescheinigung Ihrer 懂球帝 eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.
Sollte Ihre Studienbewerbung nicht erfolgreich sein, m¨¹ssen Sie vor Ablauf der G¨¹ltigkeit Ihres Visums bzw. Ihrer Aufenthaltserlaubnis wieder ausreisen. Bereiten Sie daher alle notwendigen Unterlagen fr¨¹hzeitig und sorgf?ltig vor.
Weitere Informationen: https://digital.diplo.de/navigator/de/visa
F¨¹r die Visumbeantragung gilt als Nachweis Ihrer Bewerbung die Eingangs- oder Einladungsbest?tigung der muvac-Plattform.