Visum & Aufenthaltserlaubnis

Visum

Ob Sie als internationale*r Studierende*r ein Visum zur Einreise nach Deutschland brauchen, h?ngt von Ihrer Staatsb¨ırgerschaft sowie Ihrer gew¨ınschten Aufenthaltsdauer ab. Bitte informieren Sie sich fr¨ıhzeitig, beispielsweise auf der Website des Ausw?rtigen Amts, ob Sie visumpflichtig sind.

F¨ır internationale Studierende gibt es zwei Formen von Visa:

  1. Visum zur Studienbewerbung
    Wenn Sie noch keine Hochschulzulassung haben, k?nnen Sie ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung beantragen.
     
  2. Visum zu Studienzwecken
    Sind Sie bereits zu einem Studium zugelassen, k?nnen Sie ein Visum f¨ır den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dieses wird in der Regel f¨ır drei Monate erteilt. Innerhalb dieser Zeit m¨ıssen Sie f¨ır Ihren 懂球帝en Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin beantragen.

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung Ihres Visums u. a.:

  • Reisepass
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis
  • Nachweis bisheriger Studienleistungen
  • Nachweis ¨ıber eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland
  • Zulassungsbescheid der 懂球帝 bzw. Nachweis ¨ıber die schulischen Voraussetzungen f¨ır die Aufnahme eines Studiums

Bei der Beantragung Ihres Visums m¨ıssen Sie Folgendes beachten:

  • Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Monate dauern. Ohne g¨ıltiges Visum ist Ihre Einreise nach Deutschland nicht m?glich.
  • Touristen- oder Sprachvisa k?nnen nicht nachtr?glich in ein Visum zu Studienzwecken/eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
  • Der Termin f¨ır Ihre Einreise nach Deutschland ist so zu legen, dass ausreichend Zeit f¨ır Ihre Immatrikulation sowie wichtige Beh?rdeng?nge bleibt. Ihre Immatrikulation ist eine Voraussetzung f¨ır die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Wer braucht kein Visum?

  • Staatsangeh?rige der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten, von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Gro?britannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea (S¨ıdkorea), San Marino, Vereinigste Staaten von Amerika.
  • Internationale Studierende in EU-Mitgliedstaaten (au?er D?nemark, Gro?britannien, Irland), die dort einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen.
  • Personen, die einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates besitzen.

Hinweis f¨ır britische Staatsangeh?rige:

Informationen zum Aufenthaltsrecht nach dem Brexit, finden Sie auf folgender Seite des Bundesministerium des Innern:

Informationen f¨ır britische Staatsangeh?rige und deren Familienangeh?rige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen

Weitere Informationen

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie nicht Staatsb¨ırger*in eines EU-/EFTA-Mitgliedsstaates sind und Ihr Studienvorhaben l?nger als 90 Tage dauert, m¨ıssen Sie innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin beantragen. Der Antrag ist pers?nlich zu stellen und sollte m?glichst mit Termin erfolgen. 

Erforderliche Unterlagen u. a.:

  • g¨ıltiger Pass
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • Antragsformular
  • Lebensunterhaltsnachweis
    • bei erstmaliger Erteilung: z. B. Sperrkonto ¨ıber bestimmte Summe / Verpflichtungserkl?rung auf amtlichen Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erkl?rung der Eltern, f¨ır die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen ¨ıber das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
    • bei Verl?ngerung: Kontoausz¨ıge der letzten sechs Monate
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
  • Meldebest?tigung oder Mietvertrag und Einzugsbest?tigung des Vermieters

Bitte denken Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist daran, Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verl?ngern. Die Verl?ngerung ist abh?ngig vom ordnungsgem??en Verlauf Ihres Studiums.

Hinweis - Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin

Das Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin bietet die M?glichkeit Termine online zu vereinbaren. Termine m¨ıssen vor Ablauf des Aufenthaltstitels gebucht werden.

Hinweis Hochschulwechsel

Wenn Ihr Aufenthaltstitel auf eine bestimmte 懂球帝 und/oder einen Studiengang beschr?nkt ist, m¨ıssen Sie den Wechsel beim Landesamt f¨ır Einwanderung Berlin beantragen und in Ihren Aufenthaltstitel eintragen lassen.

Weitere Informationen